Bericht zum weiteren Vorgehen beim Erbbaurechtsvertrag im Rahmen der Zusammenlegung von GTV und TC Gettorf

Im Rahmen der angestrebten Zusammenlegung der Sportvereine Gettorfer Turnverein (GTV) und TC Gettorf (TCG) fand am 14. Januar 2026 ein Gespräch mit der Gemeinde Gettorf statt. In diesem Austausch wurden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das weitere Vorgehen erörtert.

 

Ein zentrales Ergebnis des Gesprächs ist die gemeinsame Zielsetzung, dass der Gettorfer Turnverein künftig Erbbauberechtigter für das Gelände des TC Gettorf einschließlich der Tennishalle werden soll. Ein Erbbaurechtsvertrag für den GTV existiert derzeit jedoch noch nicht und muss in einem nächsten Schritt erst erarbeitet und ausgehandelt werden. Ein konkreter Vertragsentwurf liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

Parallel dazu ist vorgesehen, dass der TC Gettorf im Einvernehmen mit der Gemeinde künftig auf sein bisheriges Erbbaurecht verzichtet und dieses abgibt. Über diesen Schritt sowie über die mögliche Auflösung des TC Gettorf soll im Rahmen einer Mitgliederversammlung des TCG im Sommer 2026 abgestimmt werden.

 

Auf Seiten des GTV ist geplant, einen dann vorliegenden Erbbaurechtsvertrag der Delegiertenversammlung am 22. April 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass bis dahin ein tragfähiger und mit allen Beteiligten abgestimmter Vertragsentwurf erarbeitet werden kann.

 

Sollten die entsprechenden Beschlüsse in beiden Vereinen gefasst werden, würde ab Sommer 2026 der Tennissport unter dem Dach des Gettorfer Turnvereins fortgeführt. Damit wäre ein wichtiger Schritt zur Bündelung der sportlichen Angebote und zur langfristigen Sicherung der Tennisinfrastruktur in Gettorf erreicht.

 

Im Anschluss daran sind eine Analyse und Optimierung der Auslastung der sportlichen Infrastruktur sowie die Prüfung erster Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, um die Anlagen nachhaltig und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

 

Der Vorstand des GTV wird die Mitglieder über den weiteren Fortgang und die anstehenden Entscheidungen regelmäßig informieren.