Fusion GTV & TCG – ein nächster Schritt in Richtung zukunftsfähiger Vereinsentwicklung

Am 16. Juli 2025 nahm Johannes Reichenauer, Geschäftsführer und 1. Vorsitzender des Gettorfer Turnvereins, an der Mitgliederversammlung des Tennisclub Gettorf (TCG) teil und stellte dort nicht nur sich selbst, sondern auch die Vorteile einer möglichen Fusion der beiden Vereine vor.

 

Zahlen, Daten & Fakten zum GTV – starke Basis für gemeinsames Wachstum

- 2.300 Mitglieder, 19 Abteilungen, 26 Sportangebote – ein breit aufgestelltes und kontinuierlich wachsendes Angebot.

- Professionelle Geschäftsstelle mit einem engagierten Team, das auf schnelle Kommunikation, interne Buchhaltung und Servicequalität setzt.

- Digitalisierte Prozesse (z. B. Office 365, Campai One), die ein effizientes Arbeiten zwischen Haupt- und Ehrenamt ermöglichen.

- Gut ausgebildetes Übungsleiterteam (jährlicher Kostenpunkt ca. 125.000 €).

- Gesunde Finanzen: Entschuldung, Rücklagenbildung (über 210.000 €), jährliches Budget von über 500.000 € und monatliches Controlling.

- Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt sowie moderne Satzungsstruktur, die Abteilungen viel Eigenständigkeit ermöglicht.

 

Die Fusion – Vorteile und Chancen

Johannes betonte die vielfältigen Synergien, die sich aus einer Fusion ergeben könnten:

- Vermeidung von Doppelmitgliedschaften, was den Zugang zum Sport erleichtert.

- Gestärkter Auftritt gegenüber Politik und Gemeinde, gerade bei der Entwicklung von Infrastrukturprojekten.

- Modernisierung der sportlichen Infrastruktur: von Traglufthallen bis hin zur Sanierung bestehender Sportstätten – mit konkreten Zukunftsplänen.

- Erhebliche Gestaltungsspielräume z. B. für neue Sportangebote oder gastronomische Erweiterungen.

 

Aktueller Stand und Ausblick – so geht es weiter

Die Fusion ist derzeit noch in Planung – mit einigen formellen Hürden, die es zu beachten gilt:

- Am 16.07.2025 wurde beim TCG die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung angekündigt, um eine Satzungsänderung herbeizuführen. Dabei geht es um die Regelung, dass zur Vereinsauflösung 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen – was in der Praxis kaum realistisch ist. Diese Hürde soll gesenkt werden.

- Im Herbst 2025 soll diese außerordentliche Versammlung stattfinden. Parallel dazu wird ein Gespräch mit der Gemeinde gesucht, um den bestehenden Erbpachtvertrag zu klären. 

Ziel ist es:

- Bei Auflösung des TCG eine klare Einigung zum Thema Erbpachtvertrag im sogenannten „Dreiklang“ (TCG – GTV – Gemeinde) zu erzielen.

- Das Interesse des GTV an der Halle zu bekunden und ggf. eine Verlängerung oder neue Regelung zur Pacht zu vereinbaren.

 

Wichtiger Punkt: Erbpachtvertrag (Entscheidung der Delegiertenversammlung)

Ein zukünftiger Erbpachtvertrag stellt laut § 12 (8) m der GTV-Satzung eine „Belastung von Grundbesitz“ dar und muss deshalb durch die Delegiertenversammlung beschlossen werden – nicht allein durch den Vorstand. Auch eine Zustimmung des Aufsichtsrats kann erforderlich sein, wenn damit relevante finanzielle Belastungen einhergehen. Denkbar ist hierfür eine außerordentliche Delegiertenversammlung im Herbst 2025 oder alternativ die ordentliche Versammlung im Frühjahr 2026.

 

Ziel: Gründung einer Tennisabteilung im GTV und anschließende Auflösung des TCG

Dieser Schritt wäre zwischen Herbst 2025 und Sommer 2026 denkbar, sofern die strukturellen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.