FAQ zur Mitgliedschaft
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Beitragsordnung und zur Mitgliedschaft im Gettorfer TV haben wir nachfolgend gesammelt. Für weitere konkrete Fragen steht der Mitgliederservice unter mitglieder (at) gettorfer-tv (punkt) de gerne zur Verfügung.
Zu welcher Beitragsstufe gehört meine Abteilung bzw. mein Sportangebot?
Die Delegiertenversammlung hat 2019 eine Anpassung der Beitragsordnung und die Einführung eines Stufenmodells beschlossen. Das Stufenmodell umfasst vier Stufen – Light, Bronze, Silber und Gold. Die höheren Stufen schließen das Sportangebot der darunterliegenden Stufen ein. Gold-Mitglieder können also das gesamte Angebot nutzen, Silber-Mitglieder alle Angebote in den Stufen Light, Bronze und Silber usw..
Diese Abbildung fasst die Zugehörigkeit der Abteilungen zu den Beitragsstufen zusammen.
Was sind Aufnahmebeiträge?
Durch Aufnahmebeiträge werden Einmalkosten, die durch die Aufnahme entstehen, gedeckt. Der Aufnahmebeitrag beträgt derzeit 15 € pro Person und wird bei Eintritt einmalig mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht. U.a. deckt der Beitrag die Kosten für die Ausstellung des Mitgliedsausweises. Dieser wird Neumitgliedern vom DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) ca. vier bis acht Wochen nach der Aufnahme zugeschickt.
Wofür brauche ich den Mitgliedausweis?
Der Mitgliedsausweis dient nicht nur der Mitgliederfassung, sondern ermöglicht Dir auch besondere Angebote wie z.B. Rabatte. Die Angebote kannst Du unter www.sportausweis.de/angebote finden. Bitte führe den Mitgliedsausweis bei Dir, wenn Du an unserem Sportangebot teilnimmst. Übungsleiter führen ggf. Anwesenheitslisten für die einzelnen Sportstunden, die dann durch den Verein überprüft werden.
Was ist der Familienbeitrag?
Unser Familienbeitrag ist ein attraktives Angebot für Familien, die gemeinsam als Mitglieder den GTV eintreten. Eltern mit Kindern, die an derselben Anschrift gemeldet sind, zahlen den Familienbeitrag. Sobald das Kind das 18. Lebensjahr erreicht, kann es nicht mehr über einen Familienbeitrag abgerechnet werden. 18- bis unter 21-Jährige zahlen einen ermäßigten Beitrag. Ab 21 Jahren wird der normale Beitrag fällig.
Ab welchem Datum trete ich dem Verein bei?
Wenn am Sportangebot noch nicht teilgenommen wurde und der Beitritt erst nach dem 20. eines Monats erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft unmittelbar und die Beitragszahlung ab dem 1. des Folgemonats.
Wer nach dem 20. eines Monats in den Verein eintritt und noch nicht geschnuppert hat, entrichtet den Beitrag ab dem 1. des Folgemonats.
Wer bereits geschnuppert hat und dem Verein bis einschl. 20. eines Monats beitritt, tritt im lfd. Monat bei.
Wer innerhalb von 6 Monaten bis zu 3 Mal in verschiedene Angebote hineinschnuppert und nicht dem Verein beitritt, muss nichts bezahlen.
Muss ich mich für jedes Sportangebot anmelden, das ich nutze?
Ja. Es ist wichtig, dass Du bei Deiner Anmeldung alle genutzten Sportangebote angibst. Damit können wir Dich im Idealfall benachrichtigen, falls diese z.B. unerwartet ausfallen oder auf andere Wochentage verlegt werden. Zudem basieren unsere Vereinsdemokratie und die Festlegung des Delegiertenschlüssels (und damit die Beteiligung der Abteilung in der Delegiertenversammlung) auf der Anzahl der Mitglieder je Abteilung. Und letztlich werden auch die Verbandsabgaben im organisierten Sport nach den jeweiligen Mitgliederanzahlen berechnet. Daher ist es wichtig, uns die Nutzung der Sportangebote bzw. Abteilungszugehörigkeiten zu melden und uns auch über Änderungen zu informieren. Entsprechende Änderungsmeldungen findest Du hier auf der Website sowie in der Geschäftsstelle.
Was ist, wenn ich krankheitsbedingt nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen kann?
Ist Dir die Teilnahme am Sportbetrieb für länger als drei Monate fachärztlich als nicht möglich, kann Dein Arzt Dir dies bescheinigen. Damit kannst Du ab dem 1. des Folgemonats nach Eingang beim GTV die Umstellung auf passiven Beitrag oder eine Beitragspausierung beantragen. Dann zahlst Du weniger Beitrag, bist aber weiterhin Mitglied im GTV. Wenn Du wieder gesund bist, melde Dich bitte wieder als aktives Mitglied schriftlich um.
Was muss ich machen, wenn sich meine Adresse ändert?
Solltest Du umziehen oder sich andere Daten ändern, kannst Du Dich schriftlich bei uns melden. Dafür steht dir das Änderungsformular zur Verfügung.
Wann werden die Mitgliedsbeiträge erhoben?
Dein Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn des Monats mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Gibt es andere Zahlungsmöglichkeiten?
Der Lastschrifteinzug ist die einzige Möglichkeit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Die Zahlung der Mitgliedbeiträge ist Deine Bringschuld an den Verein. Sofern Beitragszahlungen nicht erfolgen, erhälst Du zunächst eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 14 Tagen. Sollte auch diese Frist verstreichen, ohne dass Du Dich meldest, erhälst Du eine Mahnung mit einer Frist von sieben Tagen. Zusätzlich können weitere Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwands anfallen.
Für sozial schwache Personen gibt es verschiedene Hilfen, insbesondere für Kinder den Kinderhilfsfonds. Keine Scheu! Sprich uns an! Wir helfen gern!
Wie oft kann ich Sportangebote ausprobieren?
Grundsätzlich kannst Du innerhalb von sechs Monaten an einzelnen verschiedenen Sportangeboten des GTV dreimal kostenlos teilnehmen, ohne in den GTV einzutreten.
Bestimmte Angebote wie Rehabilitationssport (nur mit Verordnung) und das Gerätetraining sind davon ausgeschlossen. Für ein Probetraining im GetFit kannst Du Dich telefonisch unter 04346/8819 oder persönlich anmelden. Als GTV haben wir Kooperationen mit anderen Vereinen für unsere Mitglieder. Die Teilnahme an den Sportstunden unserer Kooperationspartner ist erst als angemeldetes GTV-Mitglied möglich.
Was ist eine Schnupper-Mitgliedschaft?
Beim GTV kannst Du in drei unterschiedliche Angebote innerhalb von sechs Monaten einmal hineinschnuppern. Alternativ kannst Du eine einmonatige Schnupper-Mitgliedschaft eingehen. Die Schnuppermitgliedschaft kann nicht verlängert werden. Die für die Schnuppermitgliedschaft zu leistenden Beiträge können der Beitragsordnung entnommen werden.
Wie oft kann ich Probetrainings in der GetFit-Abteilung machen?
Das erste Probetraining ist kostenlos, für einen weiteren Termin entsteht ein Zusatzbeitrag von 10 €. Danach ist eine Mitgliedschaft im GTV notwendig. Sollte dein Probetraining zum Zeitpunkt des Vereinseintritts bzw. zu Beginn der Nutzung des GetFit-Angebots zeitlich mehr als sechs Monate zurückliegen, behalten wir uns vor, ein zusätzliches kostenloses Probetraining mit Dir zu machen. Das sichert, dass Du die erforderliche Einweisung erhältst.
Wie sieht ein Probetraining in der GetFit-Abteilung aus?
Das Probetraining beginnt mit einer Anamnese und einem Eingangscheck, bei dem mögliche gesundheitliche Informationen ausgetauscht werden. Im Anschluss wirst Du von einem unserer Trainer an die Geräte herangeführt.
Wie kann ich mich vom Sportangebot oder Verein abmelden?
Austrittserklärungen bedürfen der Schriftform und werden ohne Original-Unterschrift nicht anerkannt. Der Austritt aus einer einzelnen Sportart/Abteilung oder aber dem Verein ist nur zum Quartalsende zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember eines Jahres möglich. Das Kündigungsschreiben muss uns spätestens zum 1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember mit Original-Unterschrift vorliegen.
Kann ich meine Kündigung zurückziehen?
Der Rücktritt von einer Kündigung kann nur zu den jeweiligen spätesten Eingangstermin erfolgen, nämlich 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember mit Original-Unterschrift.
Kann ich erneut in den Verein eintreten?
Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben und dem Verein wieder beitreten möchten, werden wie Neumitglieder behandelt. D.h. auch der Aufnahmebeitrag muss erneut gezahlt werden.
Wie bin ich versichert?
Der Gettorfer TV hat über den Rahmenvertrag des Landessportverbandes Schleswig-Holstein mit der ARAG-Sportversicherung einen zusätzlichen Basisschutz abgeschlossen, der nachrangig zur eigenen Versicherung eintritt.
Bei Fragen zum Leistungsangebot der Versicherung kannst Du Dich gerne an den Mitgliederservice wenden.